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Die MAFIA in Duisburg XXXXII

Mittwoch, den 20. Januar 2010

Heute aktuell: Livestream der Debatte im NRW-Landtag über die große Anfrage der SPD zur MAFIA in NRW.

“Bedrohung Nordrhein-Westfalens durch die Mafia
Große Anfrage 38 der Fraktion der SPD Drucksache 14/9740
Antwort der Landesregierung Drucksache 14/10178
Block II 14.40 Uhr”
Quelle: landtag.nrw.de

Ein interessanter Kommentar der Rheinischen Post hier: NRW ist “Paradies für Clanbosse”.

Die MAFIA in Duisburg XXXX

Donnerstag, den 27. August 2009

Endlich mal ein vernünftiger Fragen-Katalog:

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode Drucksache 14/9740 26.08.2009
Datum des Originals: 25.08.2009/Ausgegeben: 27.08.2009
Große Anfrage 38
der Fraktion der SPD
Bedrohung Nordrhein-Westfalens durch die Mafia

Vorbemerkung
Der Sechsfachmord in Duisburg am 16. August 2007 hat deutlich gemacht, dass die Mafia keine rein italienische Angelegenheit ist. Mit aller Brutalität wurde einer breiten deutschen Öffentlichkeit klar, dass die Mafia und ihre kriminellen Aktivitäten auch in ihrer nächsten Umgebung anzutreffen ist.
Deutschland dient der Mafia als Refugium vor der italienischen Strafverfolgung, als Drogen und Waffenumschlagplatz sowie als Land der Geldwäsche.
Die Gefahren, die von der Mafia auch in Deutschland ausgehen, wurden offenbar unterschätzt, die deutsch-italienische Zusammenarbeit zur Bekämpfung dieser Gefahren war unterentwickelt.
Unter Mafia soll im Folgenden nicht die Gesamtheit der organisierten Kriminalität verstanden werden. Gemeint sind die aus Italien stammenden, streng hierarchisch gegliederten Gruppen. Zu ihnen zählen die sizilianische Cosa Nostra, die neapolitanische Camorra, die kalabresische ’Ndrangheta sowie die aus Apulien stammende Sacra Corona Unita.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

I. Derzeitiges Lagebild im Bereich der Mafia-Kriminalität
1. Welche Gefährdungspotenziale birgt die Mafia-Kriminalität für Nordrhein-Westfalen?
2. Wie stellen sich Lage und Ausmaß der Mafia Kriminalität hinsichtlich der wesentlichen Kriminalitätsbereiche in den letzten fünf Jahren dar?
3. Wie haben sich Gewaltbereitschaft und kriminelle Intensität der Täter der Mafia-Kriminalität entwickelt?
4. Welche internationalen Strukturen der Straftätergruppierungen reichen nach Nordrhein-Westfalen?
5. Welche regionalen Schwerpunkte der Mafia-Kriminalität gibt es in Nordrhein-Westfalen?
6. Bleibt das Gefährdungspotenzial der Mafiaorganisationen auf Landsleute beschränkt?
7. Wie hat sich der Organisationsgrad bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung der kriminellen Aktivitäten im Bereich der Mafia-Kriminalität entwickelt?
8. Welche Erkenntnisse liegen über die logistischen Fähigkeiten der Mafia-Kriminalität vor?
9. Welche Erkenntnisse über die Mafia-Kriminalität konnten durch Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz und verdachtsunabhängige Ermittlungen, insbesondere Finanzermittlungen erlangt werden?
10. Gibt es Unterschiede zwischen Ausmaß und Erscheinungsformen der Mafia-Kriminalität in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Ländern – wenn ja, welche?
11. Sind der Landesregierung Fälle von Schutzgelderpressungen in den letzten fünf Jahren bekannt geworden – wenn ja, wie viele?
12. Wie viele der (laut Angaben des BKA) 61 Restaurants, die die kalabresischen Clans Romeo-Pelle-Vottari und Nirta-Strangio im Jahr 2008 in Deutschland betrieben, befanden sich in Nordrhein-Westfalen?
13. Wie viele der Mitglieder dieser beiden Organisationen wurden von deutschen bzw. nordrhein-westfälischen Behörden in den letzten 10 Jahren verhaftet?
14. Wie viele Strukturermittlungs- oder Umfangsverfahren wurden in Nordrhein-Westfalen seit dem Sechsfachmord durchgeführt?

II. Weitere Entwicklung der Mafia-Kriminalität
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Rahmenbedingungen für die künftige nationale
und internationale Ausbreitung der Mafia-Kriminalität?
2. Welche Bedeutung hat die technologische Entwicklung für die Mafia-Kriminalität?
3. Welche künftigen Entwicklungen erwartet die Landesregierung im Bereich der Mafia-Kriminalität und welche Gefahren sieht sie hierbei?
4. Warum betrachtet das BKA in seinen beiden einschlägigen Berichten aus dem Jahr 2008 Nordrhein-Westfalen als eine Hochburg der kalabresischen Mafia-Aktivitäten in Deutschland?
5. Werden wegen Mafiazugehörigkeit bereits in Italien verurteilte Mitglieder der ‘Ndrangheta, der Camorra oder der Cosa Nostra auch in Nordrhein-Westfalen weiterhin observiert?
6. Gab es Vorfälle, in denen bekannt wurde, dass zur Mafia gehörende oder der Mafia nahestehende Italiener die Nähe zu Politikern in Nordrhein-Westfalen gesucht haben?

III. Strategien zur Bekämpfung der Mafia-Kriminalität
1. Welche Aufgaben bei der Bekämpfung der Mafia-Kriminalität werden auf der Ebene der Europäischen Union, welche von den Polizeibehörden des Bundes (Bundespolizei, BKA, Zoll) und welche von den Polizeibehörden des Landes wahrgenommen?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Zusammenarbeit
a) mit Europol?
b) mit den Bundesbehörden (BKA, Zoll, Bundespolizei)?
c) mit den Polizeien der anderen Länder?
d) mit den italienischen Sicherheitsbehörden?
3. Welches Konzept legt die Landesregierung der Bekämpfung der Mafia-Kriminalität zugrunde?
4. Wie haben sich Dauer, Schwierigkeit und Komplexität der Ermittlungen im Bereich der Mafia-Kriminalität entwickelt?
5. Welche Maßnahmen taktischer, technischer, personeller, organisatorischer oder sonstiger Art hat die Landesregierung seit 2007 ergriffen, um der anhaltenden Bedrohung durch die Mafia entgegenzutreten?
6. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Abschöpfung von Verbrechensgewinnen bei und welche Maßnahmen hat sie dazu getroffen?
7. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeiten eines vernetzten, ressort- und behördenübergreifenden Vorgehens zur Bekämpfung der Mafia-Kriminalität?
8. Wie bewertet die Landesregierung die jüngste Bundesgesetzgebung hierzu?
9. Wie steht die Landesregierung zu EU-Rahmenbeschlüssen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität?
10. Sind seit dem Sechsfachmord in Duisburg dem Aufbau der deutsch-italienischen Task Force spezielle Verbindungsbeamte in Nordrhein-Westfalen und Italien installiert worden?
11. Welchen Einfluss hat die intensivierte Fahndung auf die Mafia-Kriminalität?
12. Wie beurteilt die Landesregierung die Wirksamkeit der Nr. 4 bis 8 genannten Maßnahmen?
13. Wie viele Polizeibeamte wurden seit 2004 als verdeckte Ermittler im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Mafia-Kriminalität eingesetzt, und an wie vielen Einsätzen waren sie beteiligt?
14. Wie geht die Landesregierung gegen Schutzgelderpressungen vor?
15. Inwiefern unterstützt die Landesregierung die “Mafia? Nein, Danke!” -Kampagne mit welchen konkreten Mitteln?
16. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, abgeschöpfte Verbrechensgewinne zu Zwecken der Bekämpfung der Mafia Kriminalität durch die Strafverfolgungsbehörden zu verwenden?
17. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung auf Bundes- und Landesebene zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Mafia-Kriminalität für notwendig und vordringlich?
18. Welche neuen Ansätze zur Bekämpfung der Mafia-Kriminalität sollten sich nach Ansicht der Landesregierung aus dem sog. “Stockholmer Programm“ der Europäischen Union ergeben?
19. Welchen weiteren Handlungsbedarf sieht die Landesregierung für eine wirksame Bekämpfung der Mafia-Kriminalität im Zusammenhang mit der Erweiterung der Europäischen Union?
20. Mafiazugehörigkeit ist in Deutschland kein Strafdelikt. Wie steht die Landesregierung zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität?
21. Fällt nach Ansicht der Landesregierung die Mitgliedschaft in einer Mafia-Organisation unter den Straftatbestand des § 129 b Strafgesetzbuch (Kriminelle Vereinigungen im Ausland)?
22. Wie viele Anklagen nach § 129 b Strafgesetzbuch sind seit dem Jahr 2004 in Nordrhein- Westfalen erhoben worden?
23. Wie steht die Landesregierung zu verstärkten Meldepflichten bei Verdacht auf Mafiabezügen?
24. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die Öffentlichkeit über die Gefahren, die
von der Mafia für die Demokratie ausgehen, aufzuklären?
25. Gibt es in Nordrhein-Westfalen keine Mafiaexperten oder wie ist es zu erklären, dass ein mehrfach im BKA-Lagebericht genannter, aus San Luca stammender Duisburger Gastronom sowie ein im Zwielicht befindlicher Produzent von kalabrischer Mafiamusik an der Universität Bochum Schülern und Studenten das Wesen und Eigenschaft der Mafia erklären?
26. Welchen sonstigen Handlungsbedarf und welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung auf Bundes- und Landesebene, um die Bekämpfung der Mafia Kriminalität zu verbessern?
27. Welchen Bedarf sieht die Landesregierung bei der Verbesserung der Ausbildung und Fortbildung von Polizeibeamten, Staatsanwälten und Richtern für eine effektivere Verfolgung der Mafiakriminalität?

Hannelore Kraft
Carina Gödecke
Ralf Jäger
Dr. Karsten Rudolph
und Fraktion

Quelle: Landtag NRW vom 27. August 2009

Die MAFIA in Duisburg XXIX

Freitag, den 31. Oktober 2008

D O K U M E N T A T I O N

Landtag Nordrhein-Westfalen
Ausschussprotokoll APr 14/715
14. Wahlperiode – 04.09.2008
Innenausschuss
44. Sitzung (öffentlich)
4. September 2008
Düsseldorf – Haus des Landtags – 13:30 Uhr bis 15:15 Uhr
Vorsitz: Winfried Schittges (CDU) – Protokoll: Stefan Welter

(…) Mafia in Duisburg
Bericht der Landesregierung

Vorsitzender Winfried Schittges weist darauf hin, dieser Tagesordnungspunkt sei von der SPD-Fraktion beantragt worden.
LdsKD Rolf Behrendt (IM) berichtet wie folgt:
Nach Medienberichten war der Eindruck entstanden, die italienische kriminelle Organisation ’Ndrangheta könne unbehelligt agieren und unterhalte in Duisburg Gastronomiebetriebe, die der Unterstützung des Rauschgifthandels und als Unterschlupf für gesuchte Angehörige der Organisation dienen würden. Der Duisburger Polizeipräsident Rolf Cebin hat in einer Presseerklärung sehr deutlich herausgestellt, dass sich die Aussagen seiner Beamten auf Erkenntnisse aus Ermittlungsverfahren weit zurückliegender Jahre beziehen.
Tatsächlich wurden in der ersten Hälfte der 90er-Jahre von nordrhein-westfälischen Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren durchgeführt, die den Verdacht des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln zum Gegenstand hatten. In einem Fall richteten sie sich gegen den Inhaber eines italienischen Restaurants in Duisburg, in anderen Fällen bestanden Bezüge oder Kontakte zu italienischen Restaurants in Duisburg.
Bereits in den 80er-Jahren wurde in einem von italienischen Staatsangehörigen aus San Luca betriebenen Restaurant in Duisburg ein dort beschäftigter Italiener festgenommen, weil gegen ihn ein Haftbefehl wegen Verdachts der Tötung eines Polizeibeamten in Italien vorlag. Noch 1997 war bei der Staatsanwaltschaft Duisburg ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen den Inhaber eines Gastronomiebetriebes anhängig. Das Ermittlungsverfahren wurde nach Kenntnis der Polizei Duisburg eingestellt, weil der Nachweis einer Straftat nicht erbracht war.
Diese Daten bestätigen, dass es konkrete staatsanwaltschaftliche Ermittlungsver-fahren und Verdachtslagen gegen italienische Inhaber von Gastronomiebetrieben in Duisburg oder mit sonstigen Verfahrensbezügen zu diesen und anderen Gastronomiebetrieben gegeben hat. Im Übrigen weise ich aber auf Folgendes hin:
Die umfassenden Ermittlungen aus Anlass des sechsfachen Tötungsdelikts vom 15. August 2007 haben zu einer weiteren Erhellung und Darstellung der Strukturen der hier und in Kalabrien lebenden Familien und ihrer vielfältigen Verflechtungen geführt. Die bereits vorhandenen Erkenntnisse wurden hierdurch deutlich verbessert. Sie haben den Ermittlern aufgezeigt, wie eng kalabrische Familien ihre Strukturen und Bindungen trotz großer räumlicher Distanz aufrecht erhalten. Diese verbesserte Erkenntnislage führt dazu, dass in nahezu allen Ermittlungsverfahren – auch in jüngeren Ermittlungsverfahren, die von italienischen oder deutschen Behörden gegen einzelne Angehörige dieser im Übrigen sehr großen Familien geführt werden – immer wieder Bezüge zu Familienangehörigen in Deutschland und in Duisburg festgestellt werden.
Damit lassen sich allerdings nicht ohne Weiteres kriminelle Aktivitäten unterstellen. Unser Rechtsstaat fordert mehr als bloße Familienangehörigkeit und Mutmaßungen über Geldflüsse, um Strafverfahren einzuleiten und strafprozessuale Maßnahmen durchzuführen. Soweit der Polizei Informationen vorlagen, die zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat enthielten oder die sich durch weitere Feststellungen zu einem solchen Verdacht verdichten ließen, wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Das wird auch zukünftig so sein.
Mehrere nordrhein-westfälische Zeitung hätten seit der letzten Sitzung des Innenausschusses berichtet, so Dr. Karsten Rudolph (SPD), dass es in Duisburg offensichtlich doch ein seit mehreren Jahren bekanntes Netzwerk der ’Ndrangheta gebe, das angeblich weiter arbeite. Das sei vom Sprecher der Polizei in Duisburg bestätigt worden.
In Bezug auf den mutmaßlichen Haupttäter Strangio habe sich anhand der im Zuge des Sechsfachmordes genommenen DNA-Proben herausgestellt, dass er derjenige gewesen sein müsse, der 1998 in Bochum einen Raubüberfall begangen habe und offensichtlich auch verhaftet worden sei, wie die neuesten Presseberichte meldeten. Man habe ihm nichts nachweisen können, aber er gehöre offensichtlich zur seit einiger Zeit bekannten Klientel.
Zudem schreibe die Staatsanwaltschaft Duisburg in ihrer justiziellen Ergänzung im Bericht zur Lage der organisierten Kriminalität in Nordrhein-Westfalen, es gebe seit über zehn Jahren eine intensive polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwi-schen den Behörden in Duisburg – damit könnten nur Staatsanwaltschaft und Polizei in Duisburg gemeint sein – und Staatsanwaltschaften und Polizeistellen in Italien – wie aus dem Bericht hervorgehe wohl vorwiegend in San Luca. Das Netzwerk sei al-so durchaus bekannt.
Es habe Verdachtsmomente, Ermittlungen, eine Verhaftung und eine Freilassung gegeben, weil die Beweise für den Raubüberfall nicht ausgereicht hätten. Nach poli-zeilichen Ermittlungen im Zuge des Sechsfachmordes gebe es neben den zwei mut-maßlichen Tätern auch Helfershelfer im Umkreis von Duisburg, was den Netzwerk-charakter deutlich mache.
Allgemein sei die Bedrohung durch die Mafia unterschätzt worden. Auch wenn es keine Ansatzpunkte gebe, um Verhaftungen vorzunehmen, müsse man nach den Aussagen der Beobachter, nach dem Lagebild und den Berichten der nordrhein-westfälischen Behörden, von einem Festsetzen der ’Ndrangheta in Duisburg über Jahre hinweg ausgehen.
Die Dokumentation im „ZDF“ sei nicht von Journalisten erfunden worden, sondern beruhe auf Auskünften, die der Innenausschuss von der Landesregierung auch gerne bekommen hätte. Offensichtlich müsse man aber Journalist sein, um den Leiter der Ermittlungskommission in Duisburg zu befragen, der offenherzige und seiner, Rudolphs, Meinung nach kluge Antworten gegeben habe. Auch der Leiter der Abteilung für organisierte Kriminalität und der Leiter des Bundeskriminalamts, der für die Bekämpfung der Mafia zuständig sei, hätten dem Fernsehpublikum Informationen mitgeteilt. Der BKA-Beamte habe von offenbar undichten Stellen bei der Polizei gesprochen, die ein Problem bei der Ermittlung und Überführung von mutmaßlichen Tätern darstellten, und in diesem Zusammenhang auch die Landeskriminalämter sowie örtliche Polizei- und Kommunalverwaltungen genannt, was wahrscheinlich mehr auf Erfurt bezogen gewesen sei.
Daher stelle sich ihm, Rudolph, die Frage, ob bei der nordrhein-westfälischen Polizei in den letzten Jahren Verdachtsmomente auf undichte Stellen aufgekommen seien, dass also Polizeibeamte eine sehr große Nähe zu mutmaßlichen Mafiaangehörigen gehabt hätten, und ob das zu bestimmten Konsequenzen wie beispielsweise Versetzungen, Disziplinarverfahren oder Ähnlichem geführt habe.
Innenminister Dr. Ingo Wolf betont, er wolle mit einer gewissen Legendenbildung aufräumen. Herr Strangio sei vor der Tat nicht in der Weise auffällig geworden, dass man ihn hätte verhaften können. Erst nach der Ausstellung des Haftbefehls im Zusammenhang mit den Mafiamorden sei aufgrund der DNA-Spuren der zweite Haftbefehl erlassen worden.
LdsKD Rolf Behrendt (IM) ergänzt, man habe Strangio erst nach der Tat in Duisburg als Spurenleger des 1998 begangenen Raubes ermittelt. Deshalb sei der Haftbefehl wegen des Raubes erst nach dem Haftbefehl wegen des Sechsfachmordes ausgestellt worden.
In Bezug auf die Frage, ob sich die ’Ndrangheta in Duisburg festgesetzt habe, entgegnet er, die Landesregierung beteilige sich nicht an Spekulationen. Die in den In-terviews im „ZDF“ gemachten Aussagen sowie die in der „Westdeutschen Allgemei-nen Zeitung“ zitierte Aussage, die von Herrn Cebin zeitnah korrigiert worden sei, beruhten auf der Einschätzung eines Kommissariatsleiters, die er auf der Grundlage von im Laufe von ungefähr 15 Jahren entstanden Erkenntnissen abgegeben habe. Seine Ausdrucksweise sei dabei ungeschickt gewesen; die Medien hätten also nicht etwas Falsches dargestellt.
In einem Rechtsstaat könne man Ermittlungen nur bei hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für den Verdacht einer Straftat aufnehmen. Sofern sich am Ende der Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht ergebe, habe die Staatsanwaltschaft keine Möglichkeit, Anklage zu erheben.
Mitteilungen von italienischen Behörden könnten lediglich als Hintergrundwissen gespeichert werden, aus dem nicht die Gewissheit abzuleiten sei, dass jemand Angehöriger der Mafia, der ’Ndrangheta, und Straftäter sei, denn es handele sich um weiche Erkenntnisse. Solche Erkenntnisse hätte der Kommissariatsleiter seiner Meinung nach nicht nach außen tragen dürfen; das halte er für unüblich.
Undichte Stellen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen die Mafia oder die ’Ndrangheta seien ihm nicht bekannt.
Dr. Karsten Rudolph (SPD) entgegnet auf die Ausführungen von Innenminister Dr. Ingo Wolf, die Sachlage in Bezug auf Strangio sei ihm klar. In einem Pressebe-richt habe es aber geheißen, dass der mutmaßliche Täter des Sechsfachmordes schon 1998 in Verdacht geraten und bei der Polizei bekannt gewesen sei. Offensicht-lich handele es sich bei der Meldung von dem damaligen Erlass eines Haftbefehls um eine Falschmeldung, da man ihm diese Tat erst durch die DNA-Spur nachweisen könne.
Seit einigen Tagen sei das Buch von Antonio Pelle verfügbar, in dem er sich sehr über die Landesregierung beklage. Dabei gehe es um einen angeblich nicht wirklich linksliberalen Innenminister, da die Polizei Pelle mit offensichtlichen Bestreifungsaktionen übermäßig drangsaliert und damit seinem Geschäft geschadet habe.
Darüber hinaus stehe zu lesen, dass man einen guten Freund des Autors, der bei der Polizei gewesen sei, im Zuge der Ermittlung nach dem Sechsfachmord auf An-weisung eines weiteren guten Freundes aus dem Innenministerium zur Verkehrspoli-zei versetzt habe. Deshalb frage er, ob es nach bzw. während der Ermittlungen zum Sechsfachmord keine Verdachtsmomente auf undichte Stellen in der Polizei und deswegen auch keine Versetzungen gegeben habe. Nach der Darstellung der Lan-desregierung teile Herr Pelle der Öffentlichkeit offensichtlich etwas Falsches mit. Das müsse die Landesregierung bestätigen können.
Vor dem Sechsfachmord habe sich niemand vorstelle können, dass so etwas in Deutschland passieren könne. Vom Innenminister wolle er wissen, ob die Landesre-gierung aus den neu gewonnenen Erkenntnissen im Sechsfachmord praktische Kon-sequenzen für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Nordrhein-Westfalen oder für die Fort- und Weiterbildung gezogen hätte bzw. ob das Personal im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität verstärk worden sei oder man schwerpunktmäßig stärker auf Mafiastrukturen nicht nur in Duisburg schaue, weil es sie vielleicht auch noch an anderen Orten gebe. Der Ausschuss könne keine Konsequenzen erkennen.
MDgt Carl H. von Bauer (IM) führt aus, in der Tat enthalte das von Dr. Karsten Rudolph angesprochene Buch einzelne Darstellungen. Personalmaßnahmen werde man – wie immer – nicht auf dem offenen Markt austragen.
Dr. Karsten Rudolph (SPD) fragt nach, ob die Landesregierung die Darstellungen also nicht dementieren könne.
MDgt Carl H. von Bauer (IM) wendet ein, man sei es dem Betroffenen schuldig, an dieser Stelle nicht auf Einzelheiten einzugehen.
Je weiter Dr. Karsten Rudolph seine Frage formuliere, so StS Karl Peter Brendel (IM), desto schwieriger werde ihre saubere Beantwortung. Zwischendurch sei er sich nicht sicher gewesen, worauf sich die Frage nach den undichten Stellen beziehe.
Landesregierung könne undichte Stellen in der nordrhein-westfälischen Polizei nicht generell und im Allgemeinen ausschließen.
In öffentlicher Sitzung gebe man keine Erklärungen zu Personalangelegenheiten ab. Aus diesem Verhalten könne man weder ein Dementi noch eine Zustimmung noch eine sonstige inhaltliche Aussage ableiten.
Dr. Karsten Rudolph (SPD) weist erneut darauf hin, im „ZDF“ habe ein Beamter des Bundeskriminalamts von undichten Stellen im Zuge der Ermittlungen gegen die Mafia in Duisburg und Erfurt bei der Polizei und bei Kommunalverwaltungen gesprochen. Herr Pelle erhebe zudem den schweren Vorwurf der Versetzung zumindest eines Polizeibeamten aufgrund des Eindrucks, er könne eine zu starke Nähe zu jemandem aufweisen, der eventuell Mitglied einer kriminellen Vereinigung sei. Die Landesregierung habe argumentiert, ein Problem der deutsch-italienischen Zusammenarbeit liege in den Hintergrundberichten. Die italienische Seite spreche hingegen von Problemen bei der Weitergabe von harten Informationen an die deutsche Polizei, weil es in Deutschland undichte Stellen gebe.
Somit komme es zu einem Pingpongspiel zwischen beiden Seiten. Daher versuche er, zu einem Ergebnis zu kommen, um den Kampf gegen die Mafia zukünftig besser führen zu können. Er bietet der Landesregierung an, die Sitzung nichtöffentlich fortzusetzen, weil er eine Antwort der Landesregierung auf die Frage erwarte, ob die von ihm erwähnten öffentlich erhobenen schweren Vorwürfe zuträfen. Schließlich würden auch die Innenpolitiker gefragt, ob die Behauptungen richtig seien.
MDgt Carl H. von Bauer (IM) hält es für fraglich, ob eine von einem BKA-Beamten allgemein ausgesprochene Verdächtigung Anlass für den Verdacht sein sollte, die gesamte nordrhein-westfälische Polizei sei korrupt und es gebe undichte Stellen. Die Landesregierung verfüge über keinerlei Hinweise, die zu irgendeinem strafrechtlichen Anfangsverdacht geführt hätten oder dass es Durchstechereien gegeben habe. Diese Aussage sei das Maximum des zu Verantwortenden.
Sören Link (SPD) zeigt sich von der Antwort nicht befriedigt, denn Dr. Karsten Rudolph habe danach gefragt, ob es im gesamten Verfahren in Bezug auf die Mafiamorde in Duisburg eine undichte Stelle bei der Duisburger Polizei oder bei anderen beteiligten Behörden gebe. Dabei handele es sich um einen eng begrenzten, definierbaren Zusammenhang. Er wolle wissen, ob es zutreffe, dass die Landesregierung über keinerlei Erkenntnisse auf undichte Stellen verfüge und auch keine Konsequenzen gezogen habe.
MDgt Carl H. von Bauer (IM) antwortet: Ein klares Nein.
Aus dieser klaren Antwort ergebe sich der Umkehrschluss, so Sören Link (SPD), dass Herr Pelle in seinem Buch die Unwahrheit sage.
MDgt Carl H. von Bauer (IM) weigert sich, Umkehrschlüsse aus einem Buch zu ziehen, dass er noch nicht gelesen habe. Die Landesregierung habe gesagt, was sie verantworten könne, und keine weiteren Schlüsse zu ziehen.
Monika Düker (GRÜNE) betont, es stünden schwere Vorwürfe gegen die nordrhein-westfälische Polizei im Raum. Sie habe MDgt Carl H. von Bauer so verstanden, dass es in Bezug auf den von Dr. Karsten Rudolph formulierten Vorwurf keinen strafrechtlich relevanten Anfangsverdacht gegen einen Angehörigen der Polizei gebe. Sofern es noch etwas darüber zu sagen gebe, was unterhalb eines relevanten Anfangsverdachts liege, bitte sie ebenfalls um nichtöffentliche Sitzung.
StS Karl Peter Brendel (IM)
erläutert, die Landesregierung habe zweimal die sehr deutliche Erklärung abgegeben: Man verfüge über keine Erkenntnisse.

Quelle: landtag.nrw.de, Seiten 12–18


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