“Wie der stern berichtet, waren die deutschen Sicherheitsbehörden und die Verantwortlichen im Kanzleramt, das damals vom jetzigen Außenminister Steinmeier (SPD) geleitet wurde, schon früh über das groß angelegte CIA-Entführungsprogramm informiert worden. Das sagt zumindest Taylor Drumheller, der damalige CIA-Chef für Europa. Man habe zwar dagegen Bedenken gehabt, aber vor allem dahingehend, dass die CIA eigenständig und ohne Genehmigung der jeweiligen Regierungen in europäischen Ländern Terrorverdächtige fängt und in Drittländer verschleppt. Das hätte man auch der CIA-Vertretung in Berlin mitgeteilt, der Geheimdienst habe dann ‘versprochen, unsere Verbündeten bei Operationen einzubeziehen’. (…) Ende 2001 hatte die CIA (…) den Deutschen Mohammed Haydar Zammar aus Marokko nach Syrien verschleppt, wo er gefoltert wurde. Kooperiert hatte damals der BKA mit dem amerikanischen Geheimdienst und diesem Informationen über Zammar und über dessen Reisepläne, beispielsweise aus abgehörten Telefongesprächen, geliefert. 2002 besuchten schließlich Angehörige des BKA und des BND Zammer in Syrien und befragten ihn.”
Quelle: Telepolis
“Bundesminister Steinmeier unterzeichnet Fakultativprotokoll zum VN-Übereinkommen gegen Folter
Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier hat (am 20.09.2006) am Rande der 61. Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) in New York das Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum „VN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“ vom 10. Dezember 1984 gezeichnet.
Anlässlich der Unterzeichnung erklärte der Bundesminister:
“Die nachhaltige Bekämpfung und Prävention von Folter bleibt für die Bundesrepublik ein vorrangiges Ziel. Durch die Einrichtung unabhängiger Kontrollmechanismen sollen zukünftig Menschen in Gewahrsam weltweit wirksamer vor Folter und erniedrigender Behandlung geschützt werden. Mit dem Zusatzprotokoll zur Antifolterkonvention kommen wir diesem Ziel einen wichtigen Schritt näher.“
Das Zusatzprotokoll, das am 18. Dezember 2002 von der VN-Generalversammlung angenommen wurde und am 22. Juni 2006 in Kraft getreten ist, sieht die Schaffung von nationalen und internationalen Kontrollmechanismen zum Schutz gegen Folter vor. Deutschland hat das Anliegen dieses Protokolls von Anfang an mit allem Nachdruck unterstützt und sich aktiv an den Verhandlungen beteiligt. Alle innerstaatlichen Voraussetzungen für die Errichtung des erforderlichen nationalen Kontrollmechanismus sind geschaffen.”
Quelle: Auswärtiges Amt