Endlich mal ein vernünftiger Fragen-Katalog:
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode Drucksache 14/9740 26.08.2009
Datum des Originals: 25.08.2009/Ausgegeben: 27.08.2009
Große Anfrage 38
der Fraktion der SPD
Bedrohung Nordrhein-Westfalens durch die Mafia
Vorbemerkung
Der Sechsfachmord in Duisburg am 16. August 2007 hat deutlich gemacht, dass die Mafia keine rein italienische Angelegenheit ist. Mit aller Brutalität wurde einer breiten deutschen Öffentlichkeit klar, dass die Mafia und ihre kriminellen Aktivitäten auch in ihrer nächsten Umgebung anzutreffen ist.
Deutschland dient der Mafia als Refugium vor der italienischen Strafverfolgung, als Drogen und Waffenumschlagplatz sowie als Land der Geldwäsche.
Die Gefahren, die von der Mafia auch in Deutschland ausgehen, wurden offenbar unterschätzt, die deutsch-italienische Zusammenarbeit zur Bekämpfung dieser Gefahren war unterentwickelt.
Unter Mafia soll im Folgenden nicht die Gesamtheit der organisierten Kriminalität verstanden werden. Gemeint sind die aus Italien stammenden, streng hierarchisch gegliederten Gruppen. Zu ihnen zählen die sizilianische Cosa Nostra, die neapolitanische Camorra, die kalabresische ’Ndrangheta sowie die aus Apulien stammende Sacra Corona Unita.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
I. Derzeitiges Lagebild im Bereich der Mafia-Kriminalität
1. Welche Gefährdungspotenziale birgt die Mafia-Kriminalität für Nordrhein-Westfalen?
2. Wie stellen sich Lage und Ausmaß der Mafia Kriminalität hinsichtlich der wesentlichen Kriminalitätsbereiche in den letzten fünf Jahren dar?
3. Wie haben sich Gewaltbereitschaft und kriminelle Intensität der Täter der Mafia-Kriminalität entwickelt?
4. Welche internationalen Strukturen der Straftätergruppierungen reichen nach Nordrhein-Westfalen?
5. Welche regionalen Schwerpunkte der Mafia-Kriminalität gibt es in Nordrhein-Westfalen?
6. Bleibt das Gefährdungspotenzial der Mafiaorganisationen auf Landsleute beschränkt?
7. Wie hat sich der Organisationsgrad bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung der kriminellen Aktivitäten im Bereich der Mafia-Kriminalität entwickelt?
8. Welche Erkenntnisse liegen über die logistischen Fähigkeiten der Mafia-Kriminalität vor?
9. Welche Erkenntnisse über die Mafia-Kriminalität konnten durch Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz und verdachtsunabhängige Ermittlungen, insbesondere Finanzermittlungen erlangt werden?
10. Gibt es Unterschiede zwischen Ausmaß und Erscheinungsformen der Mafia-Kriminalität in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Ländern – wenn ja, welche?
11. Sind der Landesregierung Fälle von Schutzgelderpressungen in den letzten fünf Jahren bekannt geworden – wenn ja, wie viele?
12. Wie viele der (laut Angaben des BKA) 61 Restaurants, die die kalabresischen Clans Romeo-Pelle-Vottari und Nirta-Strangio im Jahr 2008 in Deutschland betrieben, befanden sich in Nordrhein-Westfalen?
13. Wie viele der Mitglieder dieser beiden Organisationen wurden von deutschen bzw. nordrhein-westfälischen Behörden in den letzten 10 Jahren verhaftet?
14. Wie viele Strukturermittlungs- oder Umfangsverfahren wurden in Nordrhein-Westfalen seit dem Sechsfachmord durchgeführt?
II. Weitere Entwicklung der Mafia-Kriminalität
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Rahmenbedingungen für die künftige nationale
und internationale Ausbreitung der Mafia-Kriminalität?
2. Welche Bedeutung hat die technologische Entwicklung für die Mafia-Kriminalität?
3. Welche künftigen Entwicklungen erwartet die Landesregierung im Bereich der Mafia-Kriminalität und welche Gefahren sieht sie hierbei?
4. Warum betrachtet das BKA in seinen beiden einschlägigen Berichten aus dem Jahr 2008 Nordrhein-Westfalen als eine Hochburg der kalabresischen Mafia-Aktivitäten in Deutschland?
5. Werden wegen Mafiazugehörigkeit bereits in Italien verurteilte Mitglieder der ‘Ndrangheta, der Camorra oder der Cosa Nostra auch in Nordrhein-Westfalen weiterhin observiert?
6. Gab es Vorfälle, in denen bekannt wurde, dass zur Mafia gehörende oder der Mafia nahestehende Italiener die Nähe zu Politikern in Nordrhein-Westfalen gesucht haben?
III. Strategien zur Bekämpfung der Mafia-Kriminalität
1. Welche Aufgaben bei der Bekämpfung der Mafia-Kriminalität werden auf der Ebene der Europäischen Union, welche von den Polizeibehörden des Bundes (Bundespolizei, BKA, Zoll) und welche von den Polizeibehörden des Landes wahrgenommen?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Zusammenarbeit
a) mit Europol?
b) mit den Bundesbehörden (BKA, Zoll, Bundespolizei)?
c) mit den Polizeien der anderen Länder?
d) mit den italienischen Sicherheitsbehörden?
3. Welches Konzept legt die Landesregierung der Bekämpfung der Mafia-Kriminalität zugrunde?
4. Wie haben sich Dauer, Schwierigkeit und Komplexität der Ermittlungen im Bereich der Mafia-Kriminalität entwickelt?
5. Welche Maßnahmen taktischer, technischer, personeller, organisatorischer oder sonstiger Art hat die Landesregierung seit 2007 ergriffen, um der anhaltenden Bedrohung durch die Mafia entgegenzutreten?
6. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Abschöpfung von Verbrechensgewinnen bei und welche Maßnahmen hat sie dazu getroffen?
7. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeiten eines vernetzten, ressort- und behördenübergreifenden Vorgehens zur Bekämpfung der Mafia-Kriminalität?
8. Wie bewertet die Landesregierung die jüngste Bundesgesetzgebung hierzu?
9. Wie steht die Landesregierung zu EU-Rahmenbeschlüssen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität?
10. Sind seit dem Sechsfachmord in Duisburg dem Aufbau der deutsch-italienischen Task Force spezielle Verbindungsbeamte in Nordrhein-Westfalen und Italien installiert worden?
11. Welchen Einfluss hat die intensivierte Fahndung auf die Mafia-Kriminalität?
12. Wie beurteilt die Landesregierung die Wirksamkeit der Nr. 4 bis 8 genannten Maßnahmen?
13. Wie viele Polizeibeamte wurden seit 2004 als verdeckte Ermittler im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Mafia-Kriminalität eingesetzt, und an wie vielen Einsätzen waren sie beteiligt?
14. Wie geht die Landesregierung gegen Schutzgelderpressungen vor?
15. Inwiefern unterstützt die Landesregierung die “Mafia? Nein, Danke!” -Kampagne mit welchen konkreten Mitteln?
16. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, abgeschöpfte Verbrechensgewinne zu Zwecken der Bekämpfung der Mafia Kriminalität durch die Strafverfolgungsbehörden zu verwenden?
17. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung auf Bundes- und Landesebene zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Mafia-Kriminalität für notwendig und vordringlich?
18. Welche neuen Ansätze zur Bekämpfung der Mafia-Kriminalität sollten sich nach Ansicht der Landesregierung aus dem sog. “Stockholmer Programm“ der Europäischen Union ergeben?
19. Welchen weiteren Handlungsbedarf sieht die Landesregierung für eine wirksame Bekämpfung der Mafia-Kriminalität im Zusammenhang mit der Erweiterung der Europäischen Union?
20. Mafiazugehörigkeit ist in Deutschland kein Strafdelikt. Wie steht die Landesregierung zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität?
21. Fällt nach Ansicht der Landesregierung die Mitgliedschaft in einer Mafia-Organisation unter den Straftatbestand des § 129 b Strafgesetzbuch (Kriminelle Vereinigungen im Ausland)?
22. Wie viele Anklagen nach § 129 b Strafgesetzbuch sind seit dem Jahr 2004 in Nordrhein- Westfalen erhoben worden?
23. Wie steht die Landesregierung zu verstärkten Meldepflichten bei Verdacht auf Mafiabezügen?
24. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die Öffentlichkeit über die Gefahren, die
von der Mafia für die Demokratie ausgehen, aufzuklären?
25. Gibt es in Nordrhein-Westfalen keine Mafiaexperten oder wie ist es zu erklären, dass ein mehrfach im BKA-Lagebericht genannter, aus San Luca stammender Duisburger Gastronom sowie ein im Zwielicht befindlicher Produzent von kalabrischer Mafiamusik an der Universität Bochum Schülern und Studenten das Wesen und Eigenschaft der Mafia erklären?
26. Welchen sonstigen Handlungsbedarf und welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung auf Bundes- und Landesebene, um die Bekämpfung der Mafia Kriminalität zu verbessern?
27. Welchen Bedarf sieht die Landesregierung bei der Verbesserung der Ausbildung und Fortbildung von Polizeibeamten, Staatsanwälten und Richtern für eine effektivere Verfolgung der Mafiakriminalität?
Hannelore Kraft
Carina Gödecke
Ralf Jäger
Dr. Karsten Rudolph
und Fraktion
Quelle: Landtag NRW vom 27. August 2009